Politik

In Deutschland wird der Bundeskanzler nach einem mehrstufigen Verfahren gewählt. Dieses Verfahren wird durch den Grundgesetzgeber vorgegeben. Der Grundgesetzgeber ist das höchste Gesetzgebungsorgan des Bundesstaates. Im ersten Schritt werden die Bundestagsabgeordneten aufgrund der Ergebnisse der allgemeinen Bundestagswahl gewählt. Vor der Wahl des Bundeskanzlers wird der Bundestag zur Übernahme der Verfassungsaufgaben vereidigt.

Der Bundespräsident empfiehlt eine Wahlperson

Im zweiten Schritt empfiehlt der Bundespräsident der Bundesversammlung, die dem Bundestag angehört, einen Kandidaten als Bundeskanzler zu wählen. Der Bundespräsident betrachtet dabei die Wahl des Bundestages als Qualifikationserfordernis bei der Empfehlung eines Kandidaten. Die Mitglieder der Bundesversammlung nehmen das Ergebnis der Bundestagswahl nicht nur als Richtlinie für die Empfehlung des Bundespräsidenten, sondern auch im Hinblick auf die folgende Kanzlerwahl selbst in Betracht. Bei der Nominierung eines Bundeskanzlers kann der Bundespräsident verschiedene Vorschläge und Meinungen zur berücksichtigen. Der Bundespräsident kann entscheiden, eine einzelne Vorschlagsperson zu empfehlen oder den Bundestag aufzufordern, die Nominierung der künftigen Regierung zu übernehmen.

Der Bundestag wählt einen Kandidaten zum Bundeskanzler

Im dritten Schritt wählt der Bundestag einen Kandidaten zum Bundeskanzler. Die Wahl findet durch geheime Abstimmung statt. Die meisten Abgeordneten stimmen für den Kandidaten, der vom Bundespräsidenten vorgeschlagen wird. Die Wahl des Bundeskanzlers wird angenommen, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf ihn entfällt. Sollte in der ersten Abstimmung keine Mehrheit für einen Kandidaten erreicht werden, so findet eine zweite Abstimmung statt. Wird auch in der zweiten Abstimmung keine Mehrheit erreicht, oder mehrere Abgeordnete die Mehrheit erreicht haben, so kann noch eine dritte Abstimmung durchgeführt werden. Wenn alle drei Abstimmungen nicht zur Wahl führen, ist eine Neuwahl des Bundestages erforderlich.

Der neu gewählte Bundeskanzler bildet eine Regierung

Sobald ein Kandidat zum Bundeskanzler gewählt wurde, muss er innerhalb von dreißig Tagen ein Kabinett bilden. Nach der Wahl des Bundeskanzlers müssen die Bundesminister ernannt werden. Der Bundeskanzler nominiert die erforderlichen Geschäftsminister, die von der Bundesversammlung vereidigt werden müssen. Der Bundeskanzler und seine Bundesminister werden vom Bundespräsidenten vereidigt. Nach Abschluss der Wahl und Ernennung der Bundesminister ist der neu berufene Bundesminister bereit, seine Amtszeit zu beginnen.

Fazit:

Der Bundeskanzler in Deutschland wird durch ein mehrstufiges Verfahren gewählt. Der Grundgesetzgeber legt dieses Verfahren fest. Der Prozess beginnt mit der Wahl der Abgeordneten für den Bundestag und endet mit der Ernennung der Bundesminister. Der Bundespräsident empfiehlt der Bundesversammlung einen Kandidaten für die Position des Bundeskanzlers. Der Bundestag stimmt schließlich über die Nominierung eines Bundeskanzlers ab und wählt den Kandidaten, der die meisten Stimmen erhält.